Entsorgung von Altgeräten
Nachfolgend finden Sie alle relevanten Hinweise zum Thema Altgeräteentsorgung
Als Faustregel gilt: Alle Produkte, die in irgendeiner Form elektrische Energie nutzen, gelten als Elektrogeräte. Achten Sie auf das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne. Dieses deutet darauf hin, dass es sich tatsächlich um ein Elektrogerät handelt. Sie finden das Symbol entweder auf dem Produkt selbst, seiner Verpackung, oder in der Gebrauchsanweisung.
Elektro-Altgeräte enthalten Schadstoffe und wertvolle Ressourcen. Die Sammelstellen geben die Altgeräte an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe, die zunächst prüfen, ob eine Aufarbeitung und Wiederverwendung der Geräte möglich ist. Im Idealfall lassen sich alte Produkte aufarbeiten. Ist die Wiederverwendung nicht möglich, dann behandeln sie die Altgeräte, entfernen Schadstoffe aus den Geräten und führen wertvolle Ressourcen der Verwertung zu. Dadurch werden die Umwelt und die knapper werdenden Ressourcen geschont.
Die „durchgestrichene Mülltonne auf Rädern“ auf Ihren Elektro- und Elektronikgeräten weist darauf hin, dass Altgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen, sondern getrennt gesammelt werden müssen.
Deshalb sind Sie dazu verpflichtet, Ihre Elektroaltgeräte bei einer offiziellen Rücknahmestelle, zum Beispiel beim lokalen Wertstoff- oder Recyclinghof abzugeben.
Der Artikel wird nach den Vorgaben des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes verwertet oder entsorgt.
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verantwortlich ist.